Alle Laseranlagen müssen in Deutschland seit dem 1.1.2022 den Behörden gemeldet werden, wenn die Lasereinrichtungen im Worst Case eine Bestrahlungsstärke von mehr als 10^13 W/cm² oder eine Ortsdosisleistung im Abstand von 10 cm vom Laserfokus von mehr als 1 µSv/h erzeugen könnte. Für Messungen und Berechnungen sind die kritischsten Situationen zu bewerten.
Die Bedingungen zur Anmeldung bei der Landesbehörde gelten für Industrieanlagen, Forschungsaufbauten, zeitlich befristeten Versuchsaufbauten und importierten Lasereinrichtungen. Die Laseranlage bzw. der Laseraufbau muss vom Betreiber und nicht vom Hersteller oder Lieferant den Behörden gemeldet werden.
Neue Erkenntnisse: Schon ab einer Bestrahlungsstärke von 1x10^12 W/cm² kann Röntgenstrahlung emittiert werden. Die dabei entstehende Ortsdosisleistung kann dabei den Wert von 1 µSv/h weit überschreiten.
Prüfvorschrift: Vollzug des Strahlenschutzrechts - Anforderungen an die Prüfung von Laseranlagen als Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung sowie zum Nachweis des anzeige- und genehmigungsfreien Betriebs; Stand 19. Oktober 2021
Quelle: https://www.dinmedia.de/de/verwaltungsvorschrift/strlschionlaseranlpruefanfvv/352428955
Erfahrungen als Sachverständiger: Dr.-Ing. Günter Dittmar
Ausnahme gilt nur für Deutschland:
Das Strahlenschutzgesetz ist in Deutschland juristisch nicht verbindlich, wenn die Laseranlage nur Photonen unterhalb einer Energie von 5 keV erzeugt, siehe §5, Absatz 2 StrlSchG.
Achtung: In den meisten Ländern der Welt greifen die Gesetze zum Schutz vor ionisierender Strahlung bereits oberhalb von 12 eV (das bedeutet ab einer Wellenlänge < 100 nm). In Deutschland besteht noch eine Ausnahme, obwohl die "Nr. 46 in RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES" festlegt, dass Strahlung oberhalb einer Wellenlänge von 100 nm eine ionisierende Wirkung hat
Das gilt in jedem Land:
Der Betreiber von Laseranlagen hat die Pflicht, den Schutz vor ionisierender Strahlung zu gewährleisten.
Die Photonenenergie, die Dosisleistung und die Dosis kann beispielsweise mit einem sofortanzeigenden und absolut kalibrierten Spektrometer gemessen und bewertet werden. Das Spektrodosimeter Typ SILIX ist zur Zeit weltweit das einzige kommerzielle Messgerät, das diese Bedingungen bei Ultrakurzpuls-Laseranlagen erfüllt.
Hinweise zur Ausleihe oder zum Kauf eines Spektro-Dosimeters Silix unter Mail: dittmar-transfer@t-online.de.