Alle Laseranlagen müssen seit dem 1.1.2022 den Behörden gemeldet werden, wenn die Lasereinrichtungen im Worst Case eine Bestrahlungsstärke von mehr als 10^13 W/cm² oder eine Ortsdosisleistung im Abstand von 10 cm vom Laserfokus von mehr als 1 µSv/h erzeugen könnte. Für Messungen und Berechnungen sind die kritischsten Situationen zu bewerten.
Die Bedingungen zur Anmeldung bei der Landesbehörde gelten für Industrieanlagen, Forschungsaufbauten, zeitlich befristeten Versuchsaufbauten und importierten Lasereinrichtungen. Die Laseranlage bzw. der Laseraufbau muss vom Betreiber und nicht vom Hersteller oder Lieferant den Behörden gemeldet werden.
Neue Erkenntnisse: Schon ab einer Bestrahlungsstärke von 1x10^12 W/cm² kann Röntgenstrahlung emittiert werden. Die dabei entstehende Dosisleistung ist >> 1 µSv/h.
Prüfvorschrift: Vollzug des Strahlenschutzrechts - Anforderungen an die Prüfung von Laseranlagen als Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung sowie zum Nachweis des anzeige- und genehmigungsfreien Betriebs; Stand 19. Oktober 2021
Quelle: https://www.dinmedia.de/de/verwaltungsvorschrift/strlschionlaseranlpruefanfvv/352428955
Ausnahme:
Das Strahlenschutzgesetz ist nicht wirksam, wenn die Laseranlage keine Photonen oberhalb einer Energie von 4,99 keV erzeugt, siehe §5, Absatz 2 StrlSchG.
Nachweis: Die Photonenenergie wird mit einem sofortanzeigenden und kalibrierten Spektro-Dosimeter Silix lambda gemessen.
Ausleihe oder Kauf eines Spektro-Dosimeters Silix unter Mail: dittmar-transfer@t-online.de
Lehrgänge für die Fachkunde beim Strahlenschutz an UKP-Lasereinrichtungen:
Deutschland: Esslingen, Mittweida, Essen und Hannover
Technische Akademie Esslingen in 73760 Ostfildern.
SLG Akademie und Hochschule Mittweida: 09648 Mittweida und 09232 Hartmannsdorf:
Haus der Technik e.V., Hollestr. 1, 45127 Essen.
LZH Laser Akademie GmbH Garbsener Landstrasse 10, D-30419 Hannover.