Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz informierte die Landesbehörden:
Ab dem 1.1.2022 gelten neue Anforderungen an die Prüfung von UKP-Laseranlagen, siehe unten.
Das neue Prüfkonzept beschreibt die durchzuführenden Prüfungen
a) für den anzeige- und genehmigungsfreien Betrieb,
b) den Aufbau der einzureichenden Dokumente für die Anzeige des Betriebes,
c) das Genehmigungsverfahren (umfangreicher als das Anzeigeverfahren).
Quelle ist das Gemeinsame Ministerialblatt,
Ausgabe Nr. 05-06 / 2022, Seite 105:
RdSchr. v. 15.12.21, Vollzug des Strahlenschutzrechts; Anforderungen an die Prüfung von Laseranlagen als Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
https://www.gmbl-online.de/dokument/?user_nvurlapi_pi1%5Bdid%5D=9983680&cHash=1057949e08&src=redirect
Das Strahlenschutzgesetz greift nicht, wenn eine UKP-Laseranlage keine „Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung" ist.
Das gilt immer, wenn die laserinduzierte ionisierende Strahlung (LIS) keine Photonen oberhalb einer Energie von 4,99 keV erzeugt, siehe
StrlSchG §5, Absatz 2.
Messen der Photonenenergie mit einem kalibrierten Spektro-Dosimeter:
Das Spektro-Dosimeter SILIX lambda lieferte den Nachweis, dass bei
grüner Laserstrahlung das Photonenspektrum oftmals deutlich unter 5 keV endet, wenn die mittlere
Laserleistung 30 W und die Bestrahlungsstärke 1x10^14 W/cm² nicht wesentlich überschritten wurden.
Demzufolge könnten viele UKP-Laseranlagen mit grünen und blauen Lasern anzeige- und genehmigungsfrei betrieben werden. In jedem Fall sind aber Messungen erforderlich!
Lehrgänge:
"Fachkunde im Strahlenschutz beim Betrieb von UKP-Laseranlagen - Anforderungen für die Hersteller und Betreiber"
Esslingen: 23.5. bis 24.5.2023.
"Strahlenschutz zum Erwerb der Fachkunde beim Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen"
Essen, 17. August 2023 bis 18. August 2023, Haus der Technik
09:00 Uhr – 16:30 Uhr